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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/16 91/12/0025 4Stammrechtssatz
Die Wertigkeit der (Verursachung) Bedingung, die zur Annahme des in § 9 Abs 4 PG geforderten Kausalitätszusammenhanges führt, ergibt sich nicht schon allein aus dem Wortlaut dieser Bestimmung. In Verbindung mit dem Zweck dieser Bestimmung (Kumulierungsverbot) ist abzuleiten, daß der geforderte Kausalzusammenhang zwischen Erwerbsunfähigkeit und berentetem Dienstunfall nach B-KUVG dann gegeben ist, wenn dieser Dienstunfall als wirkende - nicht bloß unwesentliche Bedingung für die Erwerbsunfähigkeit in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120313.X01Im RIS seit
12.06.2001