RS Vwgh 1997/9/25 96/16/0134

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §19 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0100 E 19. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Der Firmenwert einer Apotheke ist grundsätzlich der Erbschaftssteuer zu unterziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Erblasserin die Apotheke nur im Witwenfortbetrieb weitergeführt hat (Hinweis E 26.6.1957, 2987/55, VwSlg 1670 F/1957).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160134.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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