RS Vwgh 1997/9/25 96/16/0224

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §18 Abs1;
KVG 1934 §25;
KVG 1934 §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1998/2, S 118-120;

Rechtssatz

Der Verschmelzungsvertrag kann als Vertrag zugunsten Dritter angesehen werden. Im Wege des Verschmelzungsvertrages wird der Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes gem § 18 Abs 1 KVG erfüllt. Die aufnehmende Gesellschaft ist dafür gem § 9 Abs 1 KVG Steuerschuldner.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160224.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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