RS Vwgh 1997/9/25 97/16/0348

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §6;
KVG 1934 §18 Abs2 Z3;
KVG 1934 §21 Z1;

Rechtssatz

Die im § 21 Z 1 KVG im Wege des Begriffes "vereinbarter Preis" normierte Bemessungsgrundlage wird von der Judikatur dahin verstanden, daß dadurch oft schwierige Bewertungsfragen vermieden werden sollen (Hinweis E 19.1.1994, 93/16/0142, 0143). Angesichts der in § 18 Abs 2 Z 3 KVG enthaltenen Regelung über bedingte Vereinbarungen besteht im Bereich der Börsenumsatzsteuer auch keine echte Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung des § 6 BewG rechtfertigen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160348.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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