RS Vwgh 1997/9/25 95/16/0140

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §237 Abs1;

Rechtssatz

In der Einhebung einer Abgabe, die durch den Erwerb einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einem sanierungsbedürftigen Unternehmen entstanden ist, kann nicht von vornherein eine Unbilligkeit gelegen sein. Wird eine beherrschende Stellung in einer Unternehmensgruppe angestrebt, so kann in dem Umstand, daß diese Akquisition der Sicherung der Fortführung des Unternehmens dient, nicht eine Unbilligkeit erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160140.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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