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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §237 Abs1;Rechtssatz
In der Einhebung einer Abgabe, die durch den Erwerb einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einem sanierungsbedürftigen Unternehmen entstanden ist, kann nicht von vornherein eine Unbilligkeit gelegen sein. Wird eine beherrschende Stellung in einer Unternehmensgruppe angestrebt, so kann in dem Umstand, daß diese Akquisition der Sicherung der Fortführung des Unternehmens dient, nicht eine Unbilligkeit erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160140.X01Im RIS seit
20.11.2000