RS Vwgh 1997/9/25 97/16/0348

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/16 95/16/0111 3

Stammrechtssatz

Ziffernmäßig bestimmte Leistungen, die neben dem als solchem bezeichneten Abtretungspreis zu erbringen sind, zählen zur Bemessungsgrundlage nach § 21 Z 1 KVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160348.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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