RS Vwgh 1997/9/25 95/16/0140

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §237 Abs1;

Rechtssatz

Ein vom Rechtsvertreter des Vertragspartners verursachter Nachteil des Abgabepflichtigen - die Vorgangsweise des Vertreters wurde als disziplinäre Verfehlung geahndet (Hinweis AnwBl 1997, 573) - kann nicht im Wege einer Nachsicht bzw Entlassung aus der Gesamtschuld dem Abgabengläubiger und damit der Allgemeinheit überbunden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160140.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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