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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
ABGB §861;Rechtssatz
Die in Form zweier getrennter Notariatsakte erfolgte Errichtung der Angebotserklärungen und der Annahmeerklärungen ist zulässig (Hinweis E 23.11.1967, 1207/66, VwSlg 3684 F/1967). (Hier Verkauf von GmbH-Anteilen; Errichtung der Angebotserklärungen und Annahmeerklärungen in Form von zwei getrennten Notariatsakten im Inland; Verkäufer und Käufer - dieser hat Sitz in Frankreich - haben denselben inländischen Vertreter zum Abschluß des Rechtsgeschäfts bevollmächtigt; die Abtretung in Form der zwei Notariatsakte kommt im Inland im Machtbereich des gemeinsamen Vertreters zustande; die anschließende Übersendung der Annahmeerklärung per Fax nach Frankreich hat nur mehr Benachrichtigungscharakter und bewirkt keinen Vertragsabschluß mehr).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160197.X03Im RIS seit
11.06.2001