RS Vwgh 1997/9/25 96/16/0197

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §861;
GmbHG §76 Abs2;
KVG 1934 §17 Abs1;
KVG 1934 §17 Abs3;

Rechtssatz

Die in Form zweier getrennter Notariatsakte erfolgte Errichtung der Angebotserklärungen und der Annahmeerklärungen ist zulässig (Hinweis E 23.11.1967, 1207/66, VwSlg 3684 F/1967). (Hier Verkauf von GmbH-Anteilen; Errichtung der Angebotserklärungen und Annahmeerklärungen in Form von zwei getrennten Notariatsakten im Inland; Verkäufer und Käufer - dieser hat Sitz in Frankreich - haben denselben inländischen Vertreter zum Abschluß des Rechtsgeschäfts bevollmächtigt; die Abtretung in Form der zwei Notariatsakte kommt im Inland im Machtbereich des gemeinsamen Vertreters zustande; die anschließende Übersendung der Annahmeerklärung per Fax nach Frankreich hat nur mehr Benachrichtigungscharakter und bewirkt keinen Vertragsabschluß mehr).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160197.X03

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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