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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/04/25 95/16/0300 2Stammrechtssatz
Für die Gebührenpflicht einer Eingabe ist unmaßgeblich, ob und wie die mit der Eingabe angerufene Behörde tätig wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160306.X01Im RIS seit
20.11.2000