RS Vwgh 1997/9/25 96/16/0197

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;

Rechtssatz

Ist die Leistung, die der Erwerber zu erbringen hat, um den Geschäftsanteil zu enthalten, ziffernmäßig bestimmt, so besteht (weil eben die zu vermeidende, oft schwierige Bewertungsfrage dabei gar nicht auftreten kann), kein Anlaß, sie aus der Steuerbemessungsgrundlage auszuscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160197.X05

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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