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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §12;Rechtssatz
Bei einem der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerb eines Anteiles an einer Personengesellschaft ist der Wert der einzelnen, dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter zu ermitteln. Der Anteil an einer Personengesellschaft, die ein gewerbliches Unternehmen betreibt, ist mit der anteiligen Summe der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter zu bewerten (Hinweis E 19.8.1997, 96/16/0171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160134.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011