RS Vfgh 1996/6/19 B967/96

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Veröffentlicht am 19.06.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Bescheid

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes

Rechtssatz

Das Schreiben ist nach seinem Wortlaut als bloße Mitteilung abgefaßt. Einen normativen (sei es rechtsgestaltenden, sei es rechtsfeststellenden) Abspruch über Rechtsverhältnisse trifft es nicht (s etwa die Formulierung: "Ein allfälliger Antrag ... würde daher negativ entschieden werden müssen.")

Entscheidungstexte

  • B 967/96
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.06.1996 B 967/96

Schlagworte

Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B967.1996

Dokumentnummer

JFR_10039381_96B00967_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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