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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes mangels eines tauglichen BeschwerdegegenstandesRechtssatz
Das Schreiben ist nach seinem Wortlaut als bloße Mitteilung abgefaßt. Einen normativen (sei es rechtsgestaltenden, sei es rechtsfeststellenden) Abspruch über Rechtsverhältnisse trifft es nicht (s etwa die Formulierung: "Ein allfälliger Antrag ... würde daher negativ entschieden werden müssen.")
Entscheidungstexte
Schlagworte
BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B967.1996Dokumentnummer
JFR_10039381_96B00967_01