RS Vwgh 1997/9/29 93/17/0389

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Veröffentlicht am 29.09.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art18 Abs1;
B-VG Art18 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Daraus, daß eine (unbestritten) die Abgabepflichtigen begünstigende - wenn auch gesetzwidrige - Ausnahme von den anzuwendenden Rechtsvorschriften gemacht wird, läßt sich kein Recht auf weitere Ausnahmen ableiten. Diesbezüglich können die Abgabepflichtigen auch nicht in ihren Rechten verletzt werden.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993170389.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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