RS Vwgh 1997/9/29 93/17/0042

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Veröffentlicht am 29.09.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1215;
BAO §191 Abs1 lita;
BAO §191 Abs2;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen der Veräußerung der Liegenschaft ist zwingend die Behauptung verbunden, daß "die Beteiligung" nicht mehr besteht. Darauf kommt es nach § 191 Abs 1 lit a zweiter Fall BAO an, weil diese Regelung ihre gesetzliche Fiktion des Bestehens einer "Personenvereinigung (Personengemeinschaft)" auf die bloße Beteiligung (am Gegenstand der Feststellung) abstellt. Für die Nichtanwendung des § 191 Abs 2 BAO ist daher auch nicht entscheidend, ob allenfalls zivilrechtlich mangels Verteilung des Veräußerungserlöses die Gemeinschaft (Miteigentumsgemeinschaft) noch nicht beendet ist (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band II/10, 55 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993170042.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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