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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 229 Abs 1 NÖ LAO 1977 entspricht inhaltlich der Fassung des § 308 Abs 1 BAO idF vor dem insoweit mit 18.7.1987 in Kraft getretenen BGBl 1987/312, mit dem die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen eines minderen Grades des Versehens ermöglicht wurde. Der VwGH hegt gegen die Bestimmung des § 229 Abs 1 NÖ LAO 1977, etwa aus dem Grunde, daß diese die genannte Regelung betreffend den minderen Grad des Versehens nicht aufweist, keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis E 10.10.1991, 91/17/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997170290.X01Im RIS seit
20.11.2000