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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0050 4 (hier: Rückwirkende Änderung der Rechtslage schon vor dem aufhebenden Erkenntnis des VwGH und dem darauffolgenden Ersatzbescheid).Stammrechtssatz
Nach Aufhebung eines Bescheides durch Erkenntnis des VwGH hat die Beh anläßlich der Fortführung und des neuerlichen Abschlusses des Verfahrens eine inzwischen eingetretene Änderung der Sachlage und Rechtslage zu berücksichtigen (Hinweis E 15.12.1955, 1710/55); insoweit tritt daher keine Bindung iSd § 63 Abs 1 VwGG ein (Hinweis E 14.3.1989, 88/08/0249).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993170101.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011