RS Vwgh 1997/9/29 96/17/0099

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Veröffentlicht am 29.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Ergeben sich aus der Aufforderung zur Rechtfertigung alle der Bestrafung durch beide Verwaltungsinstanzen (welche jeweils einen anderen Straftatbestand herangezogen haben) zugrundeliegenden Sachverhaltselemente, so ist diese Aufforderung als verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung zu werten. Die richtige rechtliche Beurteilung der Sachverhaltselemente ist dabei nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170099.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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