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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Ergeben sich aus der Aufforderung zur Rechtfertigung alle der Bestrafung durch beide Verwaltungsinstanzen (welche jeweils einen anderen Straftatbestand herangezogen haben) zugrundeliegenden Sachverhaltselemente, so ist diese Aufforderung als verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung zu werten. Die richtige rechtliche Beurteilung der Sachverhaltselemente ist dabei nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170099.X01Im RIS seit
26.11.2001