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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art146 Abs2Leitsatz
Abweisung eines Kostenbegehrens für einen Antrag auf Einleitung der Exekution zur Hereinbringung der vom Verfassungsgerichtshof zugesprochenen Prozeßkosten mangels gesetzlicher GrundlageRechtssatz
Weder das Verfassungsgerichtshofsgesetz noch die im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nach §35 VfGG sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der Zivilprozeßordnung und des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung enthalten eine Regelung, die einen Zuspruch von Kosten im Exekutionsverfahren rechtfertigen könnten. Auch sonst findet sich keine gesetzliche Regelung, aufgrund derer die begehrten Kosten zuzusprechen wären (vgl. VfSlg. Anhang Nr. 12/1954, 4633/1964, 7259/1974, 11.767/1988 sowie VfGH 28.11.1994, B1625/93).
Schlagworte
VfGH / Exekution, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B370.1995Dokumentnummer
JFR_10039380_95B00370_2_01