RS Vwgh 1997/9/29 96/17/0099

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Veröffentlicht am 29.09.1997
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkometerG Wr 1974 §4;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der vom Beschuldigten geltend gemachte Irrtum beim Ausfüllen des Parkscheines (falsches Datum angekreuzt) vermag seine Strafbarkeit nicht zu hindern, wenn sich aus dem unbestritten festgestellten Sachverhalt und dem Vorbringen des Beschuldigten zur subjektiven Tatseite nicht ergibt, daß er zur Einhaltung der objektiv gebotenen Sorgfalt subjektiv nicht in der Lage oder ihm diese nicht zumutbar gewesen wäre.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170099.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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