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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Für die Gefahr asylrelevanter Verfolgung eines Asylwerbers, der Mitglied einer gegen eine Militärregierung eingestellte Oppositionsgruppe ist, kommt es ausschließlich darauf an, ob ihm überhaupt aufgrund seiner Mitgliedschaft Verfolgung droht, aber nicht, ob er im Fall seiner Ergreifung anders als oder gleich wie andere Mitglieder dieser Gruppierung behandelt würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996011114.X01Im RIS seit
20.11.2000