Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §44 Abs1;Rechtssatz
Die Geschäftsführereigenschaft allein führt nicht zwingend zur Einreihung in die höchste Verwendungsgruppe eines Kollektivvertrages (Hinweis E 30.3.1993, 92/08/0050). Nur wenn danach ein Geschäftsführer tatsächlich in die Verwendungsgruppe VI des Handelsangestelltenkollektivvertrages einzureihen wäre, käme den Entgeltsätzen dieser Verwendungsgruppe die Eigenschaft eines kollektivvertraglichen Mindestentgelts zu.
Schlagworte
KollektivvertragNachverrechnungSondervereinbarungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080170.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015