RS Vwgh 1997/9/30 95/08/0170

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
KollV Angestellte des Gewerbes §17;

Rechtssatz

Die Geschäftsführereigenschaft allein führt nicht zwingend zur Einreihung in die höchste Verwendungsgruppe eines Kollektivvertrages (Hinweis E 30.3.1993, 92/08/0050). Nur wenn danach ein Geschäftsführer tatsächlich in die Verwendungsgruppe VI des Handelsangestelltenkollektivvertrages einzureihen wäre, käme den Entgeltsätzen dieser Verwendungsgruppe die Eigenschaft eines kollektivvertraglichen Mindestentgelts zu.

Schlagworte

KollektivvertragNachverrechnungSondervereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080170.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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