RS Vwgh 1997/9/30 97/08/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1997
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
GewO 1973 §39 Abs2 idF 1993/029;
GewO 1973 §9 Abs1 idF 1993/029;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 5 Verstärkter Senat

Stammrechtssatz

Eine interne Verteilung der Geschäftsführeragenden kann, soweit sie nachweisbar besteht, unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Zulässigkeit, grundsätzlich geeignet sein, ein Verschulden des danach mit Abgabenangelegenheiten nicht betrauten Geschäftsführers an der Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten auszuschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997080108.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten