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50/01 GewerbeordnungNorm
ASVG §67 Abs10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 5 Verstärkter SenatStammrechtssatz
Eine interne Verteilung der Geschäftsführeragenden kann, soweit sie nachweisbar besteht, unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Zulässigkeit, grundsätzlich geeignet sein, ein Verschulden des danach mit Abgabenangelegenheiten nicht betrauten Geschäftsführers an der Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080108.X04Im RIS seit
20.11.2000