RS Vwgh 1997/9/30 97/01/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1997
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/30 96/01/0205 1

Stammrechtssatz

Weder eine feste Liebesbeziehung, eine Lebensgemeinschaft noch der Umstand, daß Österreich für den Staatsbürgerschaftswerber zur "zweiten Heimat" geworden ist, stellen für eine vorzeitige Einbürgerung sprechende besonders berücksichtigungswürdige Gründe dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997010097.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten