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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/09/30 96/01/0205 1Stammrechtssatz
Weder eine feste Liebesbeziehung, eine Lebensgemeinschaft noch der Umstand, daß Österreich für den Staatsbürgerschaftswerber zur "zweiten Heimat" geworden ist, stellen für eine vorzeitige Einbürgerung sprechende besonders berücksichtigungswürdige Gründe dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997010097.X02Im RIS seit
20.11.2000