RS Vwgh 1997/9/30 97/08/0480

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
L92209 Pflegegeld Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art15a Abs1;
PGG Wr 1993;
SHG Wr 1973 §11 Abs2;
SHG Wr 1973 §15;

Rechtssatz

§ 11 Abs 2 Wr SHG kann jedenfalls ab 1.7.1993 (Inkrafttreten des Wr PflegegeldG 1993) nicht in der Weise ausgelegt werden, daß die in § 15 Wr SHG geregelte Pflege auch als Geldleistung (neben den Geldleistungen nach dem genannten umfassenden System der Gewährung von Pflegegeld) gewährt werden müßte, wenn jemand aus freien Stücken in einem Heim, mit dem das Land Wien keine Vereinbarung zur Unterbringung pflegebedürftiger Personen abgeschlossen hat, untergebracht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997080480.X03

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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