Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine Nachsichtserteilung mit Beschränkung auf eine Teiltätigkeit des Gewerbes gem § 28 Abs 3 GewO 1994 kommt nur unter den Voraussetzungen gem § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (hinreichende tatsächliche Befähigung), nicht aber unter den Voraussetzungen nach § 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (volle Befähigung) in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995040079.X01Im RIS seit
20.11.2000