RS Vwgh 1997/9/30 97/01/0390

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/05/22 96/01/0091 1

Stammrechtssatz

Mit dem Vorbringen, (auch) die engsten Familienangehörigen besäßen bereits die österreichische Staatsbürgerschaft, sie hätten besondere Bindungen zu Österreich und seien daselbst "vollständig integriert", wird kein besonders berücksichtigungswürdiger Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 dargetan, ist doch dem "Grundsatz der Familieneinheit" bereits in § 7, § 7a, § 11a, § 15, § 17, § 25 Abs 2 und § 27 StbG 1985 hinreichend Rechnung getragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997010390.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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