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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/01/0073 2Stammrechtssatz
Zur Begründung der Ermessensentscheidung über Verleihung der Staatsbürgerschaft hat die Beh die Persönlichkeit des Staatsbürgerschaftswerbers und sein gesamtes bisheriges Verhalten unter Berücksichtigung auch schon getilgter Vorstrafen daraufhin zu beurteilen, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996011224.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009