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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §215;Rechtssatz
Ein Betrieb, der für die Herstellung seiner Produkte, insbesondere von Schmuckemail ua Gifte benötigt und diese im Rahmen seines Betriebes verarbeitet, macht dieses Unternehmen noch nicht zu einem Hersteller (Erzeugungsbetrieb) von Giften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995040079.X03Im RIS seit
20.11.2000