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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §273a;Rechtssatz
Auch jemand, der geschäftsunfähig ist, kann durchaus in der Lage sein, Fragen zu verstehen und diesem Verständnis gemäß dazu Wissenserklärungen (wenngleich nicht auch rechtsgeschäftliche Willenserklärungen) abzugeben (Hinweis E 30.3.1993, 92/08/0183, VwSlg 13804 A/1993). Es steht der Behörde frei, - zweckmäßigerweise unter Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen - festzustellen, ob eine Partei intellektuell in der Lage ist, Auskunft zu geben (hier: zur Frage des tatsächlichen Einkommens iSd § 10 Abs 1 Wr SHG wieviel sie an Einkommen aus der Prostitution erzielt und wieviel sie von diesem Einkommen tatsächlich für sich verwendet hat) und ihr bejahendenfalls entsprechende Fragen zu stellen (allenfalls durch den Sachverständigen stellen zu lassen).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt SachwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080017.X03Im RIS seit
13.07.2001