RS Vwgh 1997/9/30 97/01/0220

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Rechtssatz

Aus dem bloßen Hinweis auf jetzt weiterhin im Staatsdienst beschäftigte Personen des totalitären Staatssystems ist nicht der Schluß ableitbar, daß sich diese Personen nicht den Anordnungen der neuen Staatsführung angepaßt hätten (hier: Rumänien).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997010220.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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