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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;Rechtssatz
Aus dem bloßen Hinweis auf jetzt weiterhin im Staatsdienst beschäftigte Personen des totalitären Staatssystems ist nicht der Schluß ableitbar, daß sich diese Personen nicht den Anordnungen der neuen Staatsführung angepaßt hätten (hier: Rumänien).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997010220.X01Im RIS seit
20.11.2000