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L70453 Buschenschank NiederösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nach dem NÖ BuschenschankG besteht für den Nachbarn eines Buschenschankbetriebes kein Rechtsanspruch, an einem Verfahren zur Genehmigung des Buschenschankes teilzunehmen oder ein Verfahren zur Einschränkung einer solchen Genehmigung zu beantragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010060.X01Im RIS seit
22.03.2001Zuletzt aktualisiert am
18.07.2016