RS Vwgh 1997/9/30 96/01/0060

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

L70453 Buschenschank Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BuschenschankG NÖ 1974 §10 Abs2;
BuschenschankG NÖ 1974 §9 Abs1;

Rechtssatz

Nach dem NÖ BuschenschankG besteht für den Nachbarn eines Buschenschankbetriebes kein Rechtsanspruch, an einem Verfahren zur Genehmigung des Buschenschankes teilzunehmen oder ein Verfahren zur Einschränkung einer solchen Genehmigung zu beantragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010060.X01

Im RIS seit

22.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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