RS Vwgh 1997/9/30 95/01/0061

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

19/05 Menschenrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/03 Personenstandsrecht

Norm

ABGB §44;
MRK Art12;
PStG 1983 §42;

Rechtssatz

Zwischen Personen gleichen Geschlechtes ist nach österreichischen Recht keine Eheschließung möglich (hier: Daher erübrigt sich im Beschwerdefall die Beantwortung der Frage, ob nach dem Recht das für die ausländische Verlobte maßgeblich ist, das gleiche gilt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010061.X04

Im RIS seit

25.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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