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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/09/19 95/19/0088 1Stammrechtssatz
Im Rahmen einer Beurteilung der Gesamtsituation eines Asylwerbers ist die einem Familienangehörigen drohende Verfolgung insoferne nicht außer Betracht zu lassen, als diese grundsätzlich geeignet wäre, eine dem Asylwerber selbst drohende individuelle Verfolgung zu untermauern. Dahingehende Behauptungen müssen vom Asylwerber jedoch aufgestellt und glaubhaft gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010467.X01Im RIS seit
20.11.2000