RS Vwgh 1997/9/30 97/01/0097

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;

Rechtssatz

Umstände, die nur iZm der Flüchtlingseigenschaft des Staatsbürgerschaftswerbers stehen (wie etwa der Übertritt zum katholischen Glauben und die damit verbundene Gefahr der Verfolgung in seinem Heimatstaat, Fehlen des Schutzes eines Heimatstaates bei Auslandsreisen) sind nicht als besonders berücksichtigungswürdiger Grund für eine vorzeitige Einbürgerung iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 zu werten (Hinweis E 29.1.1997, 94/01/0744).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997010097.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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