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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Rechtssatz
Umstände, die nur iZm der Flüchtlingseigenschaft des Staatsbürgerschaftswerbers stehen (wie etwa der Übertritt zum katholischen Glauben und die damit verbundene Gefahr der Verfolgung in seinem Heimatstaat, Fehlen des Schutzes eines Heimatstaates bei Auslandsreisen) sind nicht als besonders berücksichtigungswürdiger Grund für eine vorzeitige Einbürgerung iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 zu werten (Hinweis E 29.1.1997, 94/01/0744).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997010097.X01Im RIS seit
20.11.2000