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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Rechtssatz
Mangels Konkretisierung der geltendgemachten VOLLEN Integration der Familie vermag der Verleihungswerber keinen Grund aufzuzeigen, der ein Absehen vom grundsätzlichen Einbürgerungserfordernis des mindestens zehnjährigen Hauptwohnsitzes im Inland rechtfertigen könnte (hier: Aufenthaltsdauer 8 Jahre). Die Sicherung des Unterhalts durch Arbeitsleistung stellt gem § 10 Abs 1 Z 7 StbG bereits eine zwingende Verleihungsvoraussetzung dar und stellt daher für sich allein keinen besonders berücksichtungswürdigen Grund dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997010787.X01Im RIS seit
20.11.2000