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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §3;Rechtssatz
Die Behörde hat jedenfalls festzustellen, auf welches Entgelt (unter Berücksichtigung der jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte) ein Anspruch nach dem Kollektivvertrag bestünde und auf welches Entgelt ein Anspruch nach dem Arbeitsvertrag besteht. Erst aufgrund dieser Sachverhaltsgrundlage ist dann der Günstigkeitsvergleich iSd § 3 ArbVG vorzunehmen.
Schlagworte
KollektivvertragNachverrechnungSondervereinbarungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080170.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015