RS Vwgh 1997/9/30 97/08/0127

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0128

Rechtssatz

Irrt eine Partei über die Zeitpunkte der Zustellung verschiedener, hintereinander eingelangter behördlicher Schriftstücke, so stellt dieser Irrtum keinen minderen Grad des Versehens iSd § 46 Abs 1 VwGG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997080127.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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