RS Vwgh 1997/9/30 95/01/0061

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/03 Personenstandsrecht

Norm

AVG §37;
PStG 1983 §42;
PStG 1983 §43 Abs2;
PStV 1983 §21 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Hat einer der Verlobten erst durch eine genitaländernde Operation die äußeren Merkmale des anderen Geschlechtes angenommen, so hat die Behörde auf das sich auf diesen Umstand gründende Vorbringen hin, die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sei nach (hier:) thailändischem Recht nicht möglich, Ermittlungen über die Vorgangsweise der thailändischen Behörden in derartigen Fällen durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010061.X02

Im RIS seit

25.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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