RS Vwgh 1997/9/30 96/01/0024

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
AVG §45 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/01/0900 2 VwSlg 13963 A/1993

Stammrechtssatz

Die belangte Behörde ist verpflichtet, dem Asylwerber zu der Frage Parteiengehör einzuräumen, ob triftige Gründe iSd Art 1 Abschnitt C Z 5 FlKonv vorliegen, die auf frühere Verfolgung zurückgehen und aus denen der Flüchtling die Inanspruchnahme des Schutzes durch seinen Heimatstaat ablehnt.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010024.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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