RS Vwgh 1997/9/30 95/08/0263

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §68 Abs1;
ASVG §68 Abs2;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/30 93/08/0201 3

Stammrechtssatz

Da im § 68 Abs 2 ASVG die Zustellung einer an den Zahlungspflichtigen gerichteten Zahlungsaufforderung (Mahnung) nur als Beispiel einer Maßnahme iSd § 68 Abs 2 angeführt ist, unterbricht nicht nur sie die Einforderungsverjährung iSd § 68 Abs 2 ASVG. Wegen des Beispielcharakters kann auch daraus nicht die Erforderlichkeit der Inkenntnissetzung bzw Verständigung des Zahlungspflichtigen für die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme abgeleitet werden.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080263.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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