RS Vwgh 1997/9/30 97/01/0755

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wenngleich das Vorliegen einer Bürgerkriegssituation eine aus asylrechtlich relevanten Gründen drohende Verfolgung nicht generell ausschließt (Hinweis E 19.9.1996, 95/19/0098), hat der Asylwerber darzulegen, welche individuelle, konkrete Verfolgung SEINER PERSON drohe, um die Flüchtlingseigenschaft zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997010755.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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