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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/09/0291Rechtssatz
Da dem erstinstanzlichen Bescheid jegliche Begründung zur Zurechnung der Mieteinnahmen bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens gemäß § 13 Abs 3 KOVG fehlte, hätte die belangte Behörde, wenn sie in der Übergabe des Hauses eine nicht "ordentliche Bewirtschaftung" erblickte, dem Bf Gelegenheit zur Geltendmachung seiner Rechte und rechtlichen Interessen geben müssen, um so den maßgebenden Sachverhalt in einem ordnungsgemäßen Verfahren nach § 37 AVG festzustellen (Hinweis E 4.9.1989, 88/09/0083).
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994090364.X03Im RIS seit
13.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.09.2011