RS Vwgh 1997/10/2 97/07/0067

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Veröffentlicht am 02.10.1997
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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §18;
FlVfLG Tir 1978 §33 Abs2 litd idF 1984/018;

Rechtssatz

Wesenselement eines agrargemeinschaftlichen Grundstückes, das mit Teilwaldrechten belastet sein kann, ist, daß dieses Grundstück im Eigentum einer Gemeinde oder einer Agrargemeinschaft steht. Wird das belastete Grundstück (oder ein Teil desselben) an einen anderen Eigentümer veräußert, der nicht eine Gemeinde oder eine Agrargemeinschaft ist, dann verliert es seine Eigenschaft als agrargemeinschaftliches Grundstück mit der Konsequenz, daß eine positive Feststellung über den Bestand eines Teilwaldrechtes an diesem Grundstück nicht mehr möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070067.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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