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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Zur Begründung der Parteistellung nach § 102 Abs 1 lit b WRG genügt die bloße Behauptung, Rechte würden möglicherweise beeinträchtigt, nicht; auch zur Frage der Parteistellung darf es Ermittlungen geben, die erforderlichenfalls auch Gegenstand eines Sachverständigenbeweises sein können (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/0138).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070253.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013