RS Vwgh 1997/10/2 96/07/0253

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Veröffentlicht am 02.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;

Rechtssatz

Zur Begründung der Parteistellung nach § 102 Abs 1 lit b WRG genügt die bloße Behauptung, Rechte würden möglicherweise beeinträchtigt, nicht; auch zur Frage der Parteistellung darf es Ermittlungen geben, die erforderlichenfalls auch Gegenstand eines Sachverständigenbeweises sein können (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/0138).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070253.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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