RS Vwgh 1997/10/2 95/18/0769

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Veröffentlicht am 02.10.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/06/0034 B 31. Oktober 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Wird über einen Parteienantrag vor Erhebung der Säumnisbeschwerde (Einlangen derselben beim VwGH) bescheidmäßig abgesprochen, dann ist die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen (Hinweis B 26.9.1968, 1210/68 und B 3.4.1970, 843/69).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995180769.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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