RS Vwgh 1997/10/2 97/18/0474

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Veröffentlicht am 02.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
FrG 1993 §18;
FrG 1993 §19;
FrG 1993 §20;

Rechtssatz

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 18 FrG 1993 hatte die Behörde (zwingend) ein Aufenthaltsverbot zu erlassen, wenn dem § 19 und § 20 FrG 1993 nicht entgegenstehen (Hinweis E 23.3.1995, 95/18/0151, E 5.4.1995, 94/18/0496). Daß dem Fremden (behauptetermaßen) kurze Zeit vor der Erlassung des Aufenthaltsverbots eine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden sei, steht der Erlassung des Aufenthaltsverbotes nach den genannten Bestimmungen nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997180474.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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