RS Vwgh 1997/10/2 97/07/0078

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Veröffentlicht am 02.10.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31d Abs2;

Rechtssatz

§ 31d Abs 2 WRG stellt lediglich auf "erteilte wasserrechtliche Bewilligungen für Abfalldeponien" ab, ohne daß es darauf ankommt, auf welche Bestimmung des WRG die Behörde diese Bewilligung gestützt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070078.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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