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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Durch den hier angefochtenen Bescheid betreffend die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes konnte der Bf nicht in dem subjektiven Recht auf Entscheidung iSd Gesetzes (Hinweis B VS 2.7.1969, 192/66, VwSlg 7618 A/1969) verletzt worden sein, weil mit diesem Bescheid keine Ermessensentscheidung getroffen wurde, handelt es sich doch bei dem Ausspruch der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes im Grunde des § 18 Abs 1 iVm § 18 Abs 2 FrG 1993 um eine gebundene Entscheidung.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997180505.X01Im RIS seit
20.11.2000