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21/03 GesmbH-RechtNorm
AnfO §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/10/17 95/19/0575 2Stammrechtssatz
Gänzliche Vermögenslosigkeit bzw eine anfechtungsrechtlich relevante Vermögenssituation oder Liquiditätssituation einer werbenden GmbH stellt den Ausnahmefall und nicht den Regelfall dar. Diesbezügliche Bedenken der Behörde sind daher iZm der Prüfung der Frage, ob der Lebensunterhalt eines Fremden, der Geschäftsführer einer GmbH ist, im Hinblick auf § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 gesichert ist, nicht vorweg initiativ zu zerstreuen, sondern böten Anlaß für entsprechende amtswegige Ermittlungen. Im Hinblick darauf, daß der Gesellschaft das Stammkapital zur Verfügung steht, ist auch die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit für die Sicherung des Einkommens des Geschäftsführers nicht unumgänglich notwendig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996191950.X02Im RIS seit
02.05.2001