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21/03 GesmbH-RechtNorm
AnfO §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/10/17 95/19/0575 1Stammrechtssatz
Ein Geschäftsführergehalt ist geeignet, den Lebensunterhalt eines Fremden unabhängig von der Erzielung eines Bilanzgewinnes durch die Gesellschaft schon dann iSd § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 zu sichern, wenn diese voraussichtlich für die Dauer der Bewilligung über ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Ansprüche verfügt, ohne daß die Gefahr einer Rückforderung solcher Zahlungen als Folge einer Anfechtung nach § 28 ff KO oder § 2 ff AnfO besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996191950.X01Im RIS seit
02.05.2001