RS Vwgh 1997/10/3 96/19/1950

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1997
beobachten
merken

Index

21/03 GesmbH-Recht
23/01 Konkursordnung
23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AnfO §1;
AnfO §2;
AufG 1992 §5 Abs1;
GmbHG §15;
GmbHG §82;
KO §27;
KO §28;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/17 95/19/0575 1

Stammrechtssatz

Ein Geschäftsführergehalt ist geeignet, den Lebensunterhalt eines Fremden unabhängig von der Erzielung eines Bilanzgewinnes durch die Gesellschaft schon dann iSd § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 zu sichern, wenn diese voraussichtlich für die Dauer der Bewilligung über ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Ansprüche verfügt, ohne daß die Gefahr einer Rückforderung solcher Zahlungen als Folge einer Anfechtung nach § 28 ff KO oder § 2 ff AnfO besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996191950.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten